Geschäftsbedingungen (AGB)

Der Gastvertrag

Vertragspartner sind das Hotel und der Gast, bzw. eine 3. Person, welche die Reservierung in Auftrag gegeben hat. Alle diese Personen haften für den Gastvertrag. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen des Hotel-Restaurant ARTHOTEL in Herrsching am Ammersee. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels / Restaurants.

Vertragsabschluss/-haftung

Die Reservierung in den Räumen, sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien verbindlich. Das Hotel/ Restaurant übernimmt keine Haftung für eingebrachte Wertsachen, Bargeld, Garderobe, Technik, Musikinstrumente etc. der Teilnehmer bzw. des Veranstalters.

Preise

Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise sind bindend und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

Zimmerbereitstellung/-freigabe

Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Am Abreisetag sind die Zimmer bis 11.00 Uhr zu räumen. Bei Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr berechnet das Hotel 50% und nach 18.00 Uhr 90% des vollen Preises.


Rücktritt des Kunden

Bei Einzelreservierungen gelten folgende Stornofristen und Stornogebühren:

Für Übernachtungen

  • 2 Wochen vor Anreise 70% des vereinbarten Übernachtungspreises
  • Am Anreisetag 90% des vereinbarten Übernachtungspreises

Rücktritt des Kunden zu Oktoberfest und Bauma

  • 4 Wochen vor Anreise 70% des vereinbarten Übernachtungspreises
  • Am Anreisetag 90% des vereinbarten Übernachtungspreises

Für Veranstaltungen:

  • 6 Wochen vor Termin berechnen wir 50% des vereinbarten Preises
  • 4 Wochen vor Termin berechnen wir 60% des vereinbarten Preises
  • 5 Tage vor Termin 80% des vereinbarten Preises
  • Am Termin 100% des vereinbarten Preises
  • Abweichungen von dieser Stornofrist bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  • Das Hotel bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um die Stornierungskosten möglichst gering zu halten bzw. zu vermeiden.

Rücktritt des Hotels

  • Ein Rücktritt von der Reservierung durch das Hotel kann z.B. erfolgen, falls höhere Gewalt oder andere ähnliche Umstände die Erfüllung der Reservierung unmöglich machen. z.B. ein Wasserrohrbruch, Brand etc.
  • Das Hotel kann außerdem eine Reservierung rückgängig machen, wenn die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährdet ist, z.B. bei Verkaufsveranstaltungen etc.
  • Veranstaltungen, die bereits begonnen haben, können aus den o.g. Gründen vom Hotel abgebrochen und untersagt werden.

Gerichtsstand

  • Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotel/Restaurants.
  • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.

 

 
 
 
 
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